Inkassopraxis

Wo Geschäfte gemacht werden, werden auch Vereinbarungen nicht eingehalten. Dies kann zu substanziellen Diskussionen und sogar zu unbezahlten Rechnungen führen. Wir haben einen festen Inkassobeauftragten, einen Rechtsanwalt und ein Jurist, die dir bei der Eintreibung deines Anspruchs helfen. Falls nötig, über die Gerichte. Aber immer auf der Grundlage ehrlicher Ratschläge. Denn wenn ein Inkassoverfahren mehr kostet, als er erträgt, warnen wir davor und empfehlen manchmal, eine Einigung zu erzielen.

Ein Inkassorechtsanwalt bietet mehr als ein Inkassobüro.

Unser Inkassorechtsanwalt kann vor Gericht über Ansprüche über 25.000,00 € klagen. Ein Inkassobüro hat dieses Recht nicht. Und falls es zur Beschlagnahmung geht, brauchst du sowieso einen Rechtsanwalt. Wenn eine Verteidigung vorgebracht wird, verfügt unser Inkassorechtsanwalt zudem über das richtige juristische Wissen und die Erfahrung, um deine Interessen zu vertreten.

Sonder-Inkassotarife

In den meisten Fällen kosten dich unsere Inkassodienste nichts, da die Rechnung an den Schuldner geht. Wenn wir feststellen, dass deine Schuldner einfach nicht zahlen kann, raten wir dich, nicht einmal mit einem Inkassoprozess zu beginnen. Wenn wir in einem solchen Fall tatsächlich arbeiten können und nicht mehr eintreiben können, zahlst du einen Grundbetrag von 85,00 €. Wenn dein Schuldner den Anspruch anfechtet, wird daraus eine „gewöhnliche“ Handelssache und der reduzierte Stundensatz des Inkassorechtsanwalts kommt zur Anwendung.