Miet- und Immobilienrecht
Das Mietrecht umfasst alle Gesetze und Vorschriften rund um Mietverträge. Dies kann bewegliches Eigentum betreffen, aber in der Regel handelt es sich um Immobilien (Wohn- und Geschäftsräume). In diesem Zusammenhang können beispielsweise Themen wie Miete, Belästigung, Auflösung und Räumung, Mitvermietung und Substitution berücksichtigt werden.
Immobilien können als alles eingeordnet werden, was mit Immobilien zu tun hat, fällt jedoch nicht unter die Spezialisierungen Mietrecht, Baurecht und Stadtverwaltungsrecht. Du kannst an alles denken, was mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien zu tun hat, wie (versteckte) Mängel, Finanzierungsbedingungen und vertragliche Strafen. Aber denk sowie an alles, was mit Wohnungseigentumsrechte und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zu tun hat, wie die Auslegung von Teilungsurkunden, (Instandhaltungs-)Beiträge und Entscheidungsfindung.
Unsere Rechtsanwälte für Mietrecht und Immobilienrecht kennen sich mit diesen Rechtsgebieten aus und streben maximale Ergebnisse an.

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